Das Geld und seinen Wert verstehen, ein eigenes Budget verwalten, gezielt auf ein besonderes Spielzeug, das coole T-Shirt oder eine App fürs Smartphone sparen und somit erste selbstständige Konsumentscheidungen treffen – all das lernen Kinder und Jugendliche, wenn sie regelmäßig über einen eigenen Geldbetrag verfügen können. Darum ist es wichtig, dass die Auszahlung des Taschengelds zum normalen Alltag in Familien gehört. „Es ist nicht günstig, dem Kind dann Geld zu geben, wenn es gerade quengelt und darum bittet. Es ist wichtig, einen festen Zeitpunkt für die Auszahlung des Taschengeldes zu vereinbaren, zum Beispiel immer sonntags nach dem Mittagessen oder immer am Montagabend“, rät Chris Wilhelm von der KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung. „Eltern sollten sich die Zeit nehmen, gemeinsam zu besprechen, wofür das Kind das Geld der letzten Woche ausgegeben hat. Vielleicht möchte es einen Teil des Taschengeldes ins Sparschwein werfen oder am bevorstehenden Weltspartag zur Bank bringen. Das Taschengeld und seine Verwendung immer zwischen Tür und Angel zu thematisieren, ist keine gute Idee.“
Wie viel Taschengeld in welchem Alter angebracht ist, listet die Taschengeldtabelle der Jugendämter auf, die Eltern im Internet finden. Wilhelm empfiehlt, bei Kindergartenkindern ab dem Alter von vier Jahren mit 50 Cent pro Woche zu beginnen. Die Beträge steigen mit jedem Jahr, Zehnjährige können dann ihr Taschengeld bereits monatlich bekommen, etwa 14 Euro pro Monat wird für sie vorgeschlagen. „Aber natürlich hängt die Höhe des Taschengeldes von der finanziellen Situation der Eltern ab“, so Erziehungsberaterin Wilhelm. Wichtig ist auf jeden Fall, dass das Geld regelmäßig zum vereinbarten Termin ausgezahlt oder bei älteren Jugendlichen auf ein eigenes Konto überwiesen wird. Nur wenn die Eltern hier als verlässlich erlebt werden, kann das Kind oder der Jugendliche selbst lernen, mit der vereinbarten Summe zu planen.
Die Expertin erklärt, wofür Kinder ihr Taschengeld ausgeben können: „Von ihrem Geld sollten Kinder Spielsachen, Zeitschriften, Süßigkeiten, Freizeitaktivitäten, Apps fürs Smartphone, Kosmetik und Musik bestreiten. Von den Eltern sind trotz der Zahlung von Taschengeld weiterhin die Kosten für Kleidung, Schulsachen und Fahrtkosten zu übernehmen.“
Der spontane Kinobesuch mit den Freunden oder der Besuch des Freizeitbades – es gibt zahlreiche Gründe für extra Ausgaben bei Kindern und Jugendlichen. Die Frage „Mama, Papa, kann ich nicht dafür extra Geld haben?“ hören wohl alle Eltern daher immer wieder. Erziehungsberaterin Wilhelm empfiehlt: „Es ist nicht günstig, extra Beträge zu zahlen, da das Kind dann nicht lernt, gut mit seinem Budget zu haushalten. Wenn ein finanzieller Notstand entsteht, müssen die Gründe dafür gut besprochen werden. Eventuell können die Eltern einen Vorschuss gewähren, der jedoch in der nächsten Woche oder im nächsten Monat wieder vom regulären Taschengeld abgezogen wird.“
Gleichzeitig müssen sich die Erwachsenen auch aus diesem Grund an die regelmäßigen Zahlungen halten: Taschengeld ist weder Arbeitslohn noch Entschädigung für Hilfsdienste, sondern Anspruch auf einen Teil des Familienbudgets. Darum darf die Zahlung des Taschengeldes kein Sanktionsmittel sein, das als Strafe oder Belohnung eingesetzt und etwa nach schlechten schulischen Leistungen gestrichen wird.
Ist das Taschengeld stetiger Streitpunkt in den Familien, kann es sinnvoll sein, sich von einem Erziehungsberater Tipps für die persönliche Familiensituation zu holen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KJF Erziehungs-, Jugend- und Familienberatung werden häufig zu diesen Fragen des Familienalltags kontaktiert.